Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026

Beiträge 11 - 15 von 15
  • RE: Verfassungsrealität?

    EKG, 11.05.2026 17:24, Antwort auf #10
    #11

    Wer kennt sich mit der Landesverfassung aus?
    Wie sind die Regelungen in ST?
    AfD mit größter Mandatszahl, aber nicht die Sitzmehrheit.
    CDU abgeschlagen, aber zusammen mit den Linken eine theoretsche Mehrheit, die sie aber nicht nützen will und wird.

    Bleibt Schulze kommisarischer (MInderheits-) MP, auch ohne Wahl, bzw. mit Niederlage im Parlament?

    Brauchen wir doch jetzt nicht nachzuschauen. Im Fall der Fälle rufen die selbst ernannten "sog. demokratischen Fraktionen" einfach nach der Wahl nochmal das alte Parlament ein und ändern die Verfassung. Z.B. dass der MP mit 2/3 Mehrheit gewählt werden muss. , sonst bleibt einfach der alte im Amt.

    Würdest du auch was setzen auf deine Erwartung "im Fall der Fälle"? Dann leg einen Einsatz fest. Ich halte dagegen, das würde nicht passieren.

  • RE: Verfassungsrealität?

    gruener (Luddit), 12.05.2026 00:45, Antwort auf #11
    #12

    In ST braucht es für die ersten zwei Wahlgänge eine absolute Mehrheit der Stimmen. Absolut bedeutet in diesem Kontext: mehr als 50 Prozent aller Abgeordneten (egal, ob alle anwnsend sind, teilnehmen oder nicht)

    Im dritten Wahlgang reicht eine relative Mehrheit:

    Gewählt ist, wer mehr Ja-Stimmen als die Hälfte der tatsächlich abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Enthaltungen, ungültige und nicht abgegebene Stimmen reduzieren dabei die benötigte Mehrheit.
    Nachzulesen in Art. 65 der Landesverfassung.
    Ähnlich verlief es in Thüringen bei der Wahl von Kemmerich.
  • RE: Verfassungsrealität?

    EKG, 12.05.2026 18:39, Antwort auf #12
    #13

    In ST braucht es für die ersten zwei Wahlgänge eine absolute Mehrheit der Stimmen. Absolut bedeutet in diesem Kontext: mehr als 50 Prozent aller Abgeordneten (egal, ob alle anwnsend sind, teilnehmen oder nicht)

    Im dritten Wahlgang reicht eine relative Mehrheit:

    Gewählt ist, wer mehr Ja-Stimmen als die Hälfte der tatsächlich abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Enthaltungen, ungültige und nicht abgegebene Stimmen reduzieren dabei die benötigte Mehrheit.
    Nachzulesen in Art. 65 der Landesverfassung.
    Ähnlich verlief es in Thüringen bei der Wahl von Kemmerich.

    Danke für die Info.
    Das ist dann eine gute Chance für einen AfD-MP im 3. Wahlgang. Denke nicht, das Linke einen CDUler aktiv wählen werden, der Ihnen permanent um die Ohren haut, das sie genauso wie die AfD hinter der CDU Brandmauer stehen.....

  • RE: Verfassungsrealität?

    Kritischer Analyst (!), 12.05.2026 19:06, Antwort auf #11
    #14

    Würdest du auch was setzen auf deine Erwartung "im Fall der Fälle"? Dann leg einen Einsatz fest. Ich halte dagegen, das würde nicht passieren.

    Irgendetwas wird auf jeden Fall passieren um einen AfD-MP zu verhindern. Mein oben genanntes Szenario ist vielleicht etwas unwahrscheinlich, aber keinesfalls unmöglich. Sehr wahrscheinlich sind hingegen z.B. Gewaltaktionen von links, also gewalttätiges Verhindern des Zusammentretens des neuen Parlamentes oder Ermordung / Gefangennahme von AfD-Politikern. Das halte leider wenn ich mir die Realität jetzt so in unserem Land anschaue für absolut möglich und realistisch. Weil dem von den "sog. Demokraten" nicht Einhalt geboten wird bzw. das sogar gefördet wird.

    Gestern kam erst wieder die Meldung, dass es Linksextremen (sog. Zentrum für Politische Schönheit) erlaubt wird an Schulen zu gehen und dort Demokratie zu veranschaulichen. Wie veranschaulichesn Sie dort Demokratie? Indem Sie eine Puppe von Alice Weidel in einer Gefängniszelle darstellen.

    Das kannste dir auch nicht ausdenken. Da gibt es Demokratiestunden an Schulen, wo den Kindern Demokratie so gelehrt wird, dass man die größte Oppositionspolitikerin des Landes ins Gefängnis steckt. Wenn das in Russland oder Ungarn passiert wäre, wäre das ein Skandal. Man kann sogar noch froh sein wenn die Puppe nicht erschossen oder gelyncht wird. Hier gibt es noch Applaus und der Schulleiter rühmt sich dafür. Völlig gaga, völlig absurd. Und das ist wie gesagt nur ein Vorspiel auf das was uns erwartet, wenn die linken Verfassungsfeinde nach Wahlen die gegen ihre Überzeugung ausgehen, richtig loslegen:

    https://www1.wdr.de/nrw/ruhrgebiet/hamm/adenauer-bus-hamm-schule-100.html

  • RE: Verfassungsrealität?

    EKG, 12.05.2026 19:36, Antwort auf #14
    #15

    Bisher ist noch jeder AfD-Parteitag, falls notwendig, mit Polizeimacht ermöglicht worden.
    Grüne mussten schon absagen, bei Gewalt von rechts wird Landfriedensbruch, brennende Reifen, aufgerissene Strassen, sogar Stände mit Pflastersteinen! toleriert. Da kann man dann nichts machen......

    Also: würde mich wundern, aber natürlich wäre es auch möglich, das Linke lieber einen CDUler wählen, als einen AfDler durch Enthaltung zum MP zu machen.
    Das wird dann die Frage des Tages werden. Aber sicher keine auf 2 drittel geändertes Quorum und ähnliches. Das würde ja auch nie wieder ein Unionist oder gar SPDler schaffen. Und ist auch völlig unnötig für eine arbeitsfähige Regierung.

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