Rauchverbot in Gaststätten verfassungswidrig - In Hamburgs Lokalen darf wieder geraucht werden
Gute Nachrichten für einige - ... Schleswig-Holsteiner
In Hamburger darf in Restaurants unter bestimmten Umständen wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das in dem Stadtstaat geltende ausnahmslose Rauchverbot in Speisegaststätten für verfassungswidrig
Die Einschränkung für Restaurantbetreiber könne jedoch erhebliche wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen, ohne dass es dafür sachliche Gründe gebe, befanden die Verfassungsrichter. So gebe es zum Beispiel keine Beweise dafür, dass Passivrauchen beim Essen besonders gesundheitsschädlich sei.
Ich erwarte eine Migrationswelle aus den benachbarten Bundesländer - u.a. von der Ostsee.
Nein, denn:
Demnach verstößt die Hamburger Regelung gegen die im Grundgesetz garantierte Berufsausübungsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz.
Unterschiedliche Behandlung von Kneipen und Restaurants nicht gerechtfertigt
Die Karlsruher Entscheidung hat wohl keine Auswirkungen auf andere Bundesländer [spiegel.de]. Eine vergleichbare Regelung gebe es in anderen Ländern nicht, heißt es in der Erklärung des Gerichts. Entweder gelte ein striktes Rauchverbot [spiegel.de], oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen werde unabhängig davon zugelassen, ob in den jeweiligen Gaststätten Speisen angeboten werden oder nicht.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,816672,00.html
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