Zieht es die Elite nun nach Hamburg - In Hamburgs Lokalen darf wieder geraucht werden

  • Zieht es die Elite nun nach Hamburg - In Hamburgs Lokalen darf wieder geraucht werden

    ronnieos, 21.02.2012 13:23
    #1

    Rauchverbot in Gaststätten verfassungswidrig  -  In Hamburgs Lokalen darf wieder geraucht werden

    http://www.focus.de/panorama/welt/rauchverbot-in-gaststaetten-verfassungswidrig- in-hamburg-darf-wieder-geraucht-werden_aid_716230.html

    Gute Nachrichten für einige - ... Schleswig-Holsteiner

    In Hamburger darf in Restaurants unter bestimmten Umständen wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das in dem Stadtstaat geltende ausnahmslose Rauchverbot in Speisegaststätten für verfassungswidrig

    Die Einschränkung für Restaurantbetreiber könne jedoch erhebliche wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen, ohne dass es dafür sachliche Gründe gebe, befanden die Verfassungsrichter. So gebe es zum Beispiel keine Beweise dafür, dass Passivrauchen beim Essen besonders gesundheitsschädlich sei.

    Ich erwarte eine Migrationswelle aus den benachbarten Bundesländer - u.a. von der Ostsee.

  • RE: Zieht es die Elite nun nach Hamburg - In Hamburgs Lokalen darf wieder geraucht werden

    sorros, 23.02.2012 21:02, Antwort auf #1
    #2
    Lieber ronnieos mit der von Dir zitierten Begründung müßte man doch die harten Rauchergesetze in allen Ländern kippen können! Ist das so?
  • RE: Zieht es die Elite nun nach Hamburg - In Hamburgs Lokalen darf wieder geraucht werden

    zigzag, 23.02.2012 21:23, Antwort auf #2
    #3

    Nein, denn:

    Demnach verstößt die Hamburger Regelung gegen die im Grundgesetz garantierte Berufsausübungsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz.

    Unterschiedliche Behandlung von Kneipen und Restaurants nicht gerechtfertigt

    Die Karlsruher Entscheidung hat wohl keine Auswirkungen auf andere Bundesländer [spiegel.de]. Eine vergleichbare Regelung gebe es in anderen Ländern nicht, heißt es in der Erklärung des Gerichts. Entweder gelte ein striktes Rauchverbot [spiegel.de], oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen werde unabhängig davon zugelassen, ob in den jeweiligen Gaststätten Speisen angeboten werden oder nicht.

    http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,816672,00.html

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