Wer kennt sich mit Gesetzen aus?

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  • Wer kennt sich mit Gesetzen aus?

    britta (洋鬼子), 20.09.2005 10:06
    #1
    Thema Volksbegehren:

    ***************
    Ein Volksbegehren ist ein Gesetzesantrag des Volkes. Volksbegehren für Bundesgesetze müssen von 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterstützt werden.

    Ein Volksbegehren kann entweder durch mindestens 10.000 Personen, die in der Wählerevidenz eingetragen sind und ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben, oder durch mindestens 8 Abgeordnete zum Nationalrat bzw. durch mindestens je 4 Abgeordnete zu den Landtagen dreier Länder eingeleitet werden.

    Ein Volksbegehren , das die oben angeführten Voraussetzungen erfüllt, wird dem Nationalrat von der Hauptwahlbehörde zur Behandlung vorgelegt.
    ************

    Fein - für ein VB für ein Bundesgesetz brauche ich 100.000 Stimmen, klar - aber die 10.000 brauche ich offenbar für alles, das KEIN Bundesgesetz betrifft und das wären - Landesgesetze! Die falllen aber doch bekanntgerweise in die Kompetenz des Landes - wieso werden die dann dem Parlament vorgelegt? Das wird doch logischerweise sagen, es wäre nicht zuständig und es wieder ans Land rücküberstellen.
    Macht man das, um die Leute zu beschäftigen und ihnen die subjektive Vorstellung einzugeben, sie könnten was bewirken, während man sie in bekannt und patentiert österreichischer Art im Kreis herum schickt?
  • Re: Wer kennt sich mit Gesetzen aus?

    Lupin, 20.09.2005 13:35, Reply to #1
    #2
    Das Gesetz über Volksbegehren (genaueres muesstest Du bei www.ris.gv.at unter Bundesrecht nachschauen) regelt ausschließlich Volksbegehren zu Bundesangelegenheiten.
    Dabei sind 2 Phasen zu unterscheiden: Erstens die Einleitung des Volksbegehrens. Diese muss von mindestens 10 000 Unterschriften oder ( Abgeordneten des NR) unterstützt werden. Gelingt dieser Schritt, dann wird das VB durchgeführt. d.h. das Volksbegehren wird für eine Woche lang bei Gemeindeämtern und Magistrat. Bezirksämtern aufgelegt und den StaatsbürgerInnen die Möglichkeit zur Unterzeichnung gegeben.
    Dabei gilt die Hürde von 100.000 Unterschriften. Wird diese Übersprungen, ist der Nationalrat verpflichtet den Text des VB als Antrag parlamentarisch zu behandeln.
  • Re: Wer kennt sich mit Gesetzen aus?

    Lupin, 20.09.2005 13:41, Reply to #1
    #3
    Ergänzung:
    Zu Angelegenheiten, die in die Kompetenz der Länder fallen, gibt es in den einzelnen Bundesländern jeweils eigene Regelungen zu plebiszitären Elementen, wie Volksbegehren, Volksbefragung oder Volksabstimmung. In der Stmk zB. gibt es das Volksrechtegesetz
  • Re: Wer kennt sich mit Gesetzen aus?

    britta (洋鬼子), 20.09.2005 13:48, Reply to #3
    #4
    jo, so ähnlich kannte ich das bisher auch!

    Aber diese Version, die ich da gepostet habe, stammt aus der Wiener Zeitung, die ja ihrereseits das offizielle Organ zur Veröffentlichung aller Ausschreibungen, Gesetze und deren Änderungen, Novellen, Ergänzungen etc. ist! Warum sollten grade die was Falsches schreiben?

    Ich habs eben nur noch nie gehört und kanns mir aufgrund einer ziemlich ähnlichen Erklärung wie der deinen auch nicht so richtig vorstellen, drum hab ich mal rumgefragt - denn logisch klingsts ja so nicht! Genauso stehts aber dort, habs 1:1 rauskopiert!
  • Re: PS

    britta (洋鬼子), 20.09.2005 13:49, Reply to #4
    #5
    Eine Möglichkeit gibts noch:

    Die Wiener Zeitung hat sich bei 10.000 einen Tippfehler geleistet....
    wenn das stimmt, so sollte man mit Hinweis auf diesen Präzedenzfall jedes Gesetz, das sie veröffentlicht, mal anfechten - wär ein Spaß :-)
  • Re: ahsoooo

    britta (洋鬼子), 20.09.2005 14:00, Reply to #2
    #6
    jetzt dämmerts langsam - du hast das anders formuliert:
    die 10.000 brauch ich zur Einleitung, erst dann brauch ich die 100.000 zur Vorlage im Paralament -- interessant, denn als ich 1987/88 ein Volksbegehren für die Rückgabe der Federkrone Montezumas durchführen wollte und dafür sage und schreibe 117.000 Unterschriften brachte und zusätzlich noch jede Menge Unterstützungserklärungen von Touristen und Schulklassen, hat man mich mit der Begründung abgewiesen, daß nicht jede einzelne dieser Unterschriften notariell beglaubigt wäre! Und das, nachdem man mir zuvor telefonisch mitgeteilt hatte, 100.000 ! Unterschriften ohne Beglaubigung würden mal das Volksbegehren einleiten!
    Wenn also nur 10.000 erforderlich waren und ich mehr als das 11-fache brachte - dann war das eine saftige Schweinerei! Typisch Österreich!

    In dem Originaltext irritieren ist eben der Hinweis auf die "Länder" - das kann man als Nichtjurist so oder so verstehen --- aber daß sich 3 Bundesländer zu einem natinalen Volksbegehren zusammenschließen können, geht so klar nicht daraus hervor - zumindest nicht beim So-Drüberlesen....verwirrend, das Juristische!
  • Re: ahsoooo

    Lupin, 20.09.2005 14:28, Reply to #6
    #7
    Um ein VB einzuleiten müssen die zur Unterstützung erforderlichen 10 000 Unterschriften entweder vor dem Wohnsitzgemeindeamt geleistet werden oder notariell beglaubigt. Das einfachere ist in der Regel ein VB bei möglichst vielen Gemeindeämtern auszulegen. Näheres unter Kurztitel
    Volksbegehrengesetz 1973
    BGBl.Nr. 344/1973
    auf http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

    Realpolitisch bedauerlich ist, dass in Ö Volksbegehren in der Regel im Parlament ein begräbnis erster Klasse erfahren, auch wenn sie von vielen Menschen unterstützt werden und bestenfalls klimatische Auswirkungen haben. Das Anti-Gentech Volksbegehren und das Frauen- Volksbegehren wurdene zwar nicht 1:1 umgesetzt. Aber beide haben demonstriert, dasss Hunderttausende hinter diesem Anliegen stehen. Mit dem Volksbegehren zur Rückgabe der Federnkrone des Montezuma hättest Du direkt also wahrscheinlich auch nicht viel mehr erreicht als so.
  • Re: ahsoooo

    britta (洋鬼子), 20.09.2005 14:49, Reply to #7
    #8
    stimmt - wäre gar nicht gegangen - das habe ich aber erst sehr mühsam rausgefunden!
    Die Krone ist keineswegs, wie vom Staat immer behauptet - "eh nur eine Kopie" oder sogar angeblich auf der Liste der Geschenke an Cortez gelistet gewesen, sondern war im Privatbesitz der Habsburger bis zum Ende der Monarchie! Sie war also keineswegs ein Geschenk, denn der KÖnig, in dem Fall Montzuma, war auch oberster Priester und nur der durfte sie tragen - hätte jemals Königin Elisabeth als Königin und Oberhaupt der Anglikanischen Kirche ihre Krone verschenkt? So einfach als Gastgeschenk? Sie kam also nicht als Gastgeschenk nach Europa und wurde dadurch Staatsbesitz, der mit dem Ende der Monarchie an die Republik überging, sondern als Raubgut in den Privatbesitz der Habsburger - und das ist sie heute noch. Was wir dann so mühsam rausgefunden haben, haben die Habsburger so ein typisch österreichisches Übereinkommen mit der Republik geschlossen - man läßt sie relativ in Ruhe und ihren Besitz auch, dafür lassen sie diesen in Österreich, veräußern ihn nicht oder tragen ihn weg, schreiben aber auch nicht groß "Im Besitz Habsburg" drauf----hätte die Republik also diese Federkrone weggegeben, wären die Habsburger zurecht gekommen und hätten gesagt - wenn ihr gegen die Vereinbarung unser Eigentum verschenkts, dann nehmen wir den Rest jetzt mit uns - wie es uns zusteht -- die Republik könnte mehr oder weniger zusperren, von Barem, Kunst- und Kulturschätzen über Wälder und Ländereien etc...
    Dazu kam dann noch die Drohung des Signatarstaates England!! mit genau diesem Hinweis, daß sie das wären! - würden wir diese Krone hergeben, würde England als Signatarstaat etwas gegen Österreich unternehmen (was auch immer, mir wärs wurscht gewesen, aber Vranz hatte die Hosen voll, soferne er bei unserer Unterredung überhaupt wutße, worums da ging :-) - die Engländer fürchteten einen Präzendenzfall, der sie dann zur Rückgabe der griechischen Fresken gezwungen hätten, die Melina Mercouri damals verlangte ... SIE hats letzten Endes ja auch erreicht ---
    naja, das war eine verzwickte Sache damals, eigentlich kannte sich keiner so recht aus --- alleine um das 14 m hohe Tipi in die Hofburg stellen zu dürfen, mußte ich ein halbes Dutzend Genehmigungen bringen - die interessanteste war die des stellvertretenden Burghauptmannes, der sie mir mit Tinte aus dem Füllhalter auf die Rückseite der polizeilichen Anmeldung gekritzelt hatte, weils im Büro nirgends Schreibmaschinen oder Tippsen gab und das auch nur, um seinem Chef eins auszuwischen, der grad nicht da war und der das seiner Meinung nach nie genehmigt hätte - und beim Rausgehen fragt er noch so ganz beiläufig- gehns , nur für den Fall, daß mein Chef mich fragt - was ist denn eigentlich ein Tipi? Dann ist er blaß geworden, als er gehört hat - ein 14 m hohes Lederzelt und das mit seiner Erlaubnis 4 wochen lang vorm Völkerkundemuseum....

    So nebenbei hat er mir noch erzählt, daß die Museen jetzt endlich renoviert werden sollten, dafür hätte man ihm 300 Mio Schilling aus dem Budget versprochen - aber leider kein Geld für die Erstellung der Pläne bereitgestellt - ohne Pläne aber kein Geld für die Sanierungen, daher müsse er teilweise Pläne von seinem eigenen Gehalt kopieren lassen ...drum auch die Füllfeder...

    Angesichts dieser Verhältnisse in der Republik wundert mich wenig mehr - auch nicht, daß man kaum versteht, was in solchen Gesetzen wirklich drinsteht und bei Anruf jeder was anderes erklärt -- im Idealfall sollten sie ja wohl den Bürger tunlichstt abschrecken oder bestenfalls möglichst lange beschäftigen und damit ruhigstellen...

    Denn daß ich die Unterschriften beglaubigen lassen muß, hätten sie mir damals auch gleich sagen können - nicht nach 117.000 überreichten Stück. Auch wenns nix genutzt hätte --- es hat immerhin damals einen regelrechten Indianerboom ausgelöst und das hat vielen gut gefallen, so gesehen wars um Einiges sinnvoller als so manches Volksbegehren, das mit viel Geld und Aufwand sehr wohl abgehalten wurde und von dem man auch nie mehr was gehört hat!
  • Re: Wer kennt sich mit Gesetzen aus?

    KaiRo, 20.09.2005 16:48, Reply to #4
    #9
    > Aber diese Version, die ich da gepostet habe, stammt aus der Wiener Zeitung,
    > die ja ihrereseits das offizielle Organ zur Veröffentlichung aller
    > Ausschreibungen, Gesetze und deren Änderungen, Novellen, Ergänzungen etc.
    > ist! Warum sollten grade die was Falsches schreiben?
    >
    > Ich habs eben nur noch nie gehört und kanns mir aufgrund einer ziemlich
    > ähnlichen Erklärung wie der deinen auch nicht so richtig vorstellen, drum
    > hab ich mal rumgefragt - denn logisch klingsts ja so nicht! Genauso stehts
    > aber dort, habs 1:1 rauskopiert!

    Sie haben's auch absolut korrekt geschrieben:
    "Volksbegehren [...] müssen von 100.000 Stimmberechtigten [...] unterstützt werden."
    "Ein Volksbegehren kann [...] durch mindestens 10.000 Personen [...] eingeleitet werden."

    Dass "einleiten" und "unterstützen" zei verschiedenen Dinge/Schritte sind, ist in den relevanten Gesetzestexten genauso definiert, wie die Umstände, unter denen die Unterschriften dafür geleistet werden müssen.
    Juristisches Deutsch ist halt nicht immer so einfach zu verstehen - aber auch ich als Nicht-Jurist schaffe es meist, nach fünf Mal durchlesen und genau nachdenken, diese Texte zu verstehen :)
  • Re: Tjaaaaaaaaaaa

    britta (洋鬼子), 20.09.2005 16:53, Reply to #9
    #10
    wenn mans fünf mal durchliest und selber denkt, ist das natürlich was anderes...... ich pflege auf die Texte hinzuschauen und wenns nicht gleich klar ist, dann frag ich eben, ist bequemer :-) und - als Mädchen darf ich das, ohne mir was dabei zu vergeben wie ein Mann, der selbst nach 3 Stunden Abkürzer fahren und ohne Sprit und Proviant noch immer net nach dem Weg fragt :-))
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